aus den aktuellen CDU/SPD Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen, zitiert dpa aus dem Papier der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz.
Welche Szenarien liegen Bitte den Arbeitsgruppen über die Zustände im ÖPNV vor?...wenn sie quasi als Leidensmuster die Justiz den zu verurteilenden Personen diesen die Nutzung des ÖPNV aufs Auge drücken?
Sind künftig Personen, die aus verkehrs.- und klimapolitischer Überzeugung, aus einem eklatanten Mangel an Parkplätzen in Städten, aus idealen Verbindungen mit öffentl. Verkehrsmitteln oder aus schlichtem Geldmangel freiwillig auf Kfz verzichten, im Verdacht gegen Gesetze verstoßen zu haben?
Sie nutzen "als freier Mensch und Fahrgast" selbstbestimmt den ÖPNV in der Stadt und Landkreis Gießen?......welches Verbrechens haben Sie sich denn Bitte schuldig gemacht?=)
Bestimmte Aspekte scheinen in den Koa-Verhandlungen nicht so ganz einvernehmlich mit den Gruppen über "Energie & Verkehr" ausgehandelt worden zu sein.
Weshalb drückt die Verdammung in den ÖPNV überhaupt eine Strafe aus? Viele andere Leute bezahlen dafür sogar noch Geld, wenn sie Fahrscheine kaufen und betrachten den ÖPNV als gleichwertige Alternative zum Auto.
Werden die Freiheiten des Individuums durch Nutzung des ÖPNV so sehr eingeschränkt, um damit eine Verbüsung anstelle einer Geldstrafe darzustellen?
Quelle: https://www.allianz-pro-schiene.de/entgleist
Bitte, liebe Koalitionäre, prüft noch einmal die Sanktionsschemata!
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