In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann man in Deutschland den Gemeinden die Pflicht zur Vatertierhaltung aufzuerlegen. Einzelne Bauern wurden daraufhin für die Haltung der Vatertiere von den Städten und Gemeinden in Vertrag genommen und entlohnt oder es wurde ein kommunales Gebäude für die Haltung der Vatertiere genutzt und eine Person betraut, die sich zur Pflege und Unterhaltung des sogenannten Faselstalles verpflichtete. Das Gesetz zur gemeindlichen Pflicht der Vatertierhaltung wurde zum 1.1. 2000 aufgehoben. Bis dahin hatte sich die seit den 1960er Jahren angewendete künstliche Besamung schon lange durchgesetzt - auch in Allendorf.
Der letzte städtische Faselstall befand sich in der Nordecker Straße 3 (ehemalige Synagoge). Wurden zunächst Ziegenböcke, Bullen und Eber gehalten, war zum Schluss nur noch ein Eber vorhanden.
Die letzten Faseltierhalter waren Heinrich Weiß I. (Londorfer Straße) und Heinrich Merkel (Treiser Straße). Durch den zunehmenden Straßenverkehr wurde des immer gefährlicher die Tiere durch den Ort zu führen. Dies hatte zur Folge, dass vermehrt die künstliche Besamung in Anspruch genommen wurde. Bei Abschaffung des Zuchtbullen, wurde kommunalpolitisch diskutiert, ob den Bauern zu den Kosten der künstlichen Besamung ein städtischer Zuschuss gewährt werden sollte. Dieser wurde auch für eine zeitlang von der Stadt an die Tierhalter gezahlt. Ende der 1970er Jahre wurde die Vatertierhaltung in Allendorf endgültig eingestellt.
In zwei Monaten findet die Kommunalwahl statt. Vor rd. 60 Jahren wäre die Qualität (Abstammung usw.) eines anzuschaffenden Bullen oder Ebers ein heiß diskutiertes Thema bei der Kommunalwahl gewesen. Die Bauern wünschten sich hochwertige Tier und waren unzufrieden, wenn die Kommune nicht den entsprechenden Kaufpreis bereitstellte. Die Zeiten haben sich sehr verändert und damit auch die kommunalpolitischen Aufgaben und Themen. Natürlich war auch der Bürgermeister bei der
Auswahl und dem Kauf eines neuen...
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